Entscheiden Sie zunächst nach einem ersten Vorgespräch, ob Sie mir Ihr Vertrauen schenken und gerne mit mir arbeiten möchten.

Meine Dienstleistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sollten Sie privat versichert sein, erkundigen Sie sich bitte vor Beginn der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse, ob und in welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Diese Klärung der Erstattung durch die private Krankenkasse oder eine Zusatzversicherung liegt in Ihrer Verantwortung. Sollte durch die Krankenversicherung eine anteilige Kostenübernahme erfolgen, liegt Ihre Beteiligung im Differenzbetrag. In jedem Fall wird Honorar (nach jeder Stunde) direkt an mich in bar gezahlt.

In manchen Situationen (z.B. vor Abschluss einer Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder privaten Krankenversicherung), kann es sinnvoll sein, darüber nachzudenken, ob eine kassenfinanzierte Psychotherapie für Sie von Nachteil sein kann. Bei kassenfinanzierten Psychotherapien werden die Diagnosen, die für Sie dann anzugeben sind, in Ihrer Akte bestehen bleiben. Über eine privat finanzierte Psychotherapie wird kein Dritter informiert. Die Wartezeiten für eine kassenfinanzierte Therapie können darüber hinaus teilweise etliche Monate betragen.

Im Falle einer privaten Zusatz- oder Krankenversicherung stellen Sie dort einen formlosen Antrag auf Bewilligung einer psychotherapeutischen Behandlung. Die Versicherung wird dann entweder formlos eine Genehmigung aussprechen oder ggf. auszufüllende Formulare versenden, um eine Entscheidung zu fällen.

Ein kostenloses eBook mit weiteren Informationen zum Thema Private Krankenversicherung gibt es auf der Seite http://www.kvzentrale.com/files/ebooks/pkv.pdf, für dessen Inhalt und Sicherheit ich jedoch keine Gewähr übernehme.

 

 

(Ansichten 505, 1 Ansichten heute)