Wenn mir ein Auftrag erteilt wird, die Themen des Lebens professionell zu begleiten, sind die Rechte, Daten und sonstigen Informationen stets auftragsrechtlich geschützt !

Als Heilpraktiker*in darf ich den Inhalt der Behandlung Dritten gegenüber nicht unbefugt offenlegen. Zudem verpflichte ich mich im Behandlungsvertrag (§ 630a ff. BGB)  zur Verschwiegenheit.

Wer zu mir kommt mit Problemen, Ängsten, Sorgen oder intimen Themen, dem gebe ich mein Wort auf Diskretion !

Ich werde keine Informationen an Dritte weitergeben, die mir im Laufe der Zusammenarbeit anvertraut werden !
Wenn hier noch Fragen offen geblieben sind, stehe ich für ein persönliches Gespräch jederzeit gerne zur Verfügung.

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